FAQ
Akkreditierung
Für Berichterstattung und/oder professionelle Fotografien ist eine Akkreditierung inklusive Presse-Pass notwendig. Akkreditierungsanfragen sind bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltung zu senden an c-m.haydt@kulturhaus-caserne.de
Anreise
Adresse:
Kulturhaus Caserne
Fallenbrunnen 17
88045 Friedrichshafen
Mehr Infos finden Sie auf der Seite Anfahrt
Barrierefreiheit
Die Bestuhlung wird bei Rollstuhlfahrer-/innen entsprechend angepasst. Bitte melden unter Telefonnummer 07541 371661. Behindertengerechte Toiletten sind vorhanden (siehe Toiletten). Bei Behinderten mit Merkzeichen B hat die Begleitperson freien Eintritt.
Bezahlen
Wir akzeptieren Bargeld, EC-Karte und Kreditkarte
Einlass
Der Einlass ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Informationen über den Ticketkauf und Veranstaltungsbeginn finden Sie im Programmflyer oder unter www.kulturhaus-caserne.de Bei Veranstaltungen mit Abendkasse beginnt der Verkauf am Einlass in der Regel eine halbe bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Essen und Trinken
Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist untersagt. Getränke können im Veranstaltungsraum erworben werden.
Fahrräder
Fahrräder können vor dem Eingangstor zum Innenhof des Kulturhauses Caserne abgestellt werden. Wir übernehmen keine Haftung für abgestellte Fahrräder.
Fundsachen
Fundsachen können während der Veranstaltung an der Abendkasse oder an der Bar abgegeben werden. Die Fundsache wird gegebenenfalls dem Fundamt der Stadt Friedrichshafen weitergegeben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Garderobe
Für Ihre Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
Gehörschutz
Ohropax können an der Bartheke erworben werden. Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren müssen bei Konzerten, soweit sie daran teilnehmen dürfen, während der gesamten Veranstaltung einen Kapselgehörschutz (sogenannte Micky Mäuse) tragen.
Haustiere
Hunde und sonstige Haustiere, mit Ausnahme der Blinden- bzw. Assistenzhunde haben keinen Zugang zu den Veranstaltungen.
Jugendschutz / Zutritt für Minderjährige
Als Kulturzentrum mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten richtet sich die Altersfreigabe nach der Art der jeweiligen Veranstaltung. Maßgeblich sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie unser Hausrecht. Bitte beachten Sie die Hinweise in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung.
Familien- und Kinderveranstaltungen
Bei ausgewiesenen Familien- und Kinderveranstaltungen sind Kinder jeden Alters willkommen. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Bitte beachten Sie ggf. Hinweise zu Lautstärke oder besonderen Rahmenbedingungen der Veranstaltung.
Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Konzerte und vergleichbare Kulturveranstaltungen ohne Begleitung bis 24:00 Uhr besuchen, sofern keine abweichenden Regelungen für die jeweilige Veranstaltung gelten.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
In diesem Fall ist das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht vollständig ausgefüllt mitzuführen. Die Begleitperson muss sich auf Verlangen ausweisen können.
Hier können Sie das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht herunterladen.
Der Besuch von Abendveranstaltungen mit Kleinkindern liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Aufgrund von Lautstärke, Dauer und Spätzeiten empfehlen wir, die Eignung im Einzelfall sorgfältig abzuwägen.
Partys, Club- und Tanzveranstaltungen
Für Partys, Club- oder Tanzveranstaltungen gelten gesonderte Altersbeschränkungen (z. B. ab 16 Jahren oder ab 18 Jahren). Diese sind jeweils in der Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Kinder und Jugendliche unterhalb der angegebenen Altersgrenze erhalten zu diesen Veranstaltungen keinen Zutritt.
Alkoholausschank
Der Alkoholausschank richtet sich unabhängig vom Zutritt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:
- unter 16 Jahren: kein Alkohol
- ab 16 Jahren: Bier, Wein, Sekt
- ab 18 Jahren: Spirituosen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Rauchen
In den Innenräumen ist das Rauchen untersagt. Bei Veranstaltungen im Innenhof bestehen wir auf die Entsorgung der Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Behältnissen. Rücksichtnahme auf andere wird vorausgesetzt.
Rückgabe von Eintrittskarten
Die Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Anfrage wegen einer Rückgabe über den Ticketshop eventuell möglich.
Sicherheit
Unser Personal ist Ansprechpartner und versorgt Euch vor Ort und über unsere Kanäle mit den notwendigen Informationen.
Toiletten
Auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen stehen ausreichend Toiletten zur Verfügung. Das Casino verfügt über barrierefreie Toiletten, die Pizzeria I Fratelli links am Gebäudekomplex verfügt über eine behindertengerechte Toilette.
Verbotene Gegenstände
- Bei Großveranstaltungen im Innenhof Rucksäcke und Taschen über Format DIN A4
- Gassprüh- und Spraydosen
- Sitzgelegenheiten jeglicher Art (z.B. Campingstühle, Klappstühle, Decken, etc.)
- Gläser, Glasflaschen, Tetrapaks, jegliche Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material
- Große/professionelle Digital-/Spiegelreflexkameras sowie Tablets, GoPros, Video- und Tonaufzeichnungsgeräte, Drohnen
- Selfiesticks, Fahnen, Banner und Transparentstangen, Helme
- Rassistisches, fremdenfeindliches, radikales Propagandamaterial
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände, gefährliche Gegenstände wie Laserpointer, Wunderkerzen, Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art, bengalische Feuer und Leuchtkugeln
- verbotene Betäubungsmittel


